Das Notariatswesen ist in der Schweiz kantonal geregelt (Art. 55 SchlT ZGB). Der Kanton Bern hat das Notariatswesen als freies Berufsnotariat (sog. lateinisches Notariat) ausgestaltet. Notar im Kanton Bern ist also ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf. Der Bernische Notar übt seinen Beruf vollständig unabhängig, weisungsfrei und auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Diese Unabhängigkeit von Verwaltungen, Behörden und Gerichten ermöglicht es, die Interessen der Klientschaft gleichmässig und neutral wahrzunehmen. Der Bernische Notar und dessen Mitarbeiter unterstehen dem Berufsgeheimnis und behalten über Tatsachen, die ihnen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anvertraut wurden, jederzeit Stillschweigen gegenüber Dritten. Zudem gelten für den Bernischen Notar spezielle Standesregeln.
Die mehrjährige juristische Ausbildung des Notars ist in einen universitären, theoretischen Teil an der Hochschule (Bachelor- und Masterstudium der Rechtswissenschaften; vormals lic. iur) und in einen praktischen Teil bei praktizierenden Notaren, Gerichten und Behörden gegliedert. Die Ausbildung wird mit dem Ablegen des Staatsexamens abgeschlossen. Damit der Bernische Notar seine Tätigkeit aufnehmen kann, wird ihm durch den Kanton Bern eine spezifische Berufsausübungsbewilligung erteilt, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einhaltung der strengen gesetzlichen Vorschriften, die Buchhaltung und Vermögensverwaltung wird durch die Justiz-, Gemeinden- und Kirchendirektion (JGK) bzw. das Revisorat des Verbandes Bernischer Notare regelmässig geprüft.
Hauptberuflich ist der Bernische Notar mit der öffentlichen Beurkundung als Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit betraut. Die Erstellung von sogenannten öffentlichen Urkunden (z.B. Kaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Dienstbarkeitsverträge, usw.) und der damit zusammenhängenden umfassenden Rechtsbelehrung und -beratung bieten grösstmögliche Rechtssicherheit für sämtliche Beteiligte. Alle mit dem Hauptgeschäft verbundenen Nebenarbeiten wie Rechts- und Sachverhaltsabklärungen, Führung von Verhandlungen, Durchführung von Bewilligungsverfahren, Beratung in steuerlichen und finanziellen Belangen oder Einreichen von Akten und Einsprachen bei Behörden gehören zum Tätigkeitsgebiet des Bernischen Notars. Daneben erbringt der Bernische Notar als fundiert ausgebildeter Jurist mit langjähriger Praxiserfahrung umfassende, kompetente, rasche und gewissenhafte rechtliche Beratung. Ausserdem vermittelt der Bernische Notar zwischen Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Dank der strengen beruflichen Aufsicht und der gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit ist der Bernische Notar auch für Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte der ideale Partner.
Eine enge Zusammenarbeit besteht insbesondere mit Banken, Rechtsanwälten, anderen Notaren, Versicherungen, Treuhändern, Architekten, Geometern, Steuerexperten und Behörden (wie Grundbuchämtern, Handelsregisterämtern, Gerichten, Steuerverwaltung etc.).