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Gebühren und Honorar

Für öffentliche Beurkundungen sind unsere Gebühren gesetzlich festgelegt. Der dafür in der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) geregelte Tarif garantiert für den gesamten Kanton Bern eine gleichbleibend hohe Qualität der notariellen Leistung zu gleichen Kosten. Unterschieden wird dabei in einen gestaffelten Rahmentarif für bestimmte Geschäfte mit Vertragswert und einen Zeittarif nach Aufwand. Für unsere weiteren nebenberuflichen Tätigkeiten stellen wir nach Arbeitsaufwand Rechnung (Honorar).

Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben.

Steuern und Abgaben

Wir sind von Gesetzes wegen verpflichtet, die Handänderungssteuern sowie die Eintragungsgebühren für das Grundbuchamt und das Handelsregister bei unseren Klienten einzuziehen und an den Staat weiterzuleiten.

Die vom Kanton Bern erhobenen Steuern und Abgaben stützen sich primär auf die folgenden Erlasse:


Rechnungsstellung

Nach Abschluss des Geschäfts erhalten Sie von uns eine detailliert gegliederte Rechnung, die in der Regel folgenden Aufbau aufweist:

  • Tarifierte Gebühren für Handänderung, Schuldbrief, Ehevertrag, Inventar, Erbgangsurkunde, AG-Gründung etc.
  • Honorar nach Arbeitsaufwand
  • Auslagen für Kopien, Porti, Spesen, Aktenmaterial, Grundbuchauszüge
  • Mehrwertsteuer
  • Zahlungsverkehr / Kassenverhandlungen